Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Hintergrundinformationen
aktuelle Situation - Begründung der Volksinitiative
2008 haben die Baslerinnen und Basler entschieden, dass in den Restaurants grundsätzlich nicht mehr geraucht wird. Mittlerweile ist ein entsprechendes Bundesgesetz in Kraft getreten. In abgetrennten, aber bedienten Fumoirs sowie in kleineren Gastbetrieben bis zu 80 Quadratmetern darf geraucht werden.
Wortlaut der Initiative
Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) vom 16. Januar 1991 reichen die unterzeichneten, im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten folgende formulierte Initiative ein:
Das kantonale Gastgewerbegesetz vom 15. September 2004 wird wie folgt geändert:
§ 34 Rauchverbot
In den öffentlich zugänglichen Betrieben gilt Rauchverbot unter Vorbehalt der bundesrechtlich vorgesehenen Ausnahmeregelungen.
Links
http://www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei/initiativen.htm#nichtraucherschutz
http://www.nichtraucherschutz-ja.ch/
http://wirte-initiative-nein.ch/ (Gegeninitiative)