Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Fragestellung des Marktes
Von wie vielen Ständen (Kantone) wird Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» bei der eidgenössischen Volksabstimmung am 13. Februar 2011 angenommen bzw. abgelehnt?
Aktien
Gehandelt werden können die folgenden Aktien:
Marktstart
Donnerstag, 27. Januar 2011
Marktende
Sonntag, 13. Februar 2011 - frühmorgens
Tradingspanne
0,01 - 23 Ex
Marktwert
23 Ex
23 Stände (20 Kantone, 6 Halbkantone) - siehe Passage: "Erläuterungen zum *Ständemehr*"
Marktbedingungen und Besonderheiten
Jeder Teilnehmer erhält für alle Märkte dieses Handelsplatzes einmalig 50.000 Ex Cash, davon 23.000 in Aktienbündeln.
Auszahlungsregel
Mit jeder Aktie, die ein Mitspieler zum Marktende in seinem Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses der Volksabstimmung.
Hintergrundinformationen
Die Vorlage im Detail
Die Initiative will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen durch ein neues ersetzen. Armeewaffen müssten neu im Zeughaus deponiert werden und sämtliche Feuerwaffen würden zentral beim Bund statt in den Kantonen registriert. Zudem fordert die Initiative einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Feuerwaffen und Munition.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» annehmen?
Empfehlung an die Stimmberechtigten
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Der Nationalrat hat die Initiative mit 119 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Erläuterungen zum *Ständemehr*
Das Ständemehr ist gemäss Art. 140 Abs. 1 Bundesverfassung (BV) in folgenden Fällen nötig:
- Annahme einer Änderung der Bundesverfassung (über Volksinitiative oder obligatorisches Referendum)
- Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften
- Dringlich erklärte Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage mit Geltungsdauer über einem Jahr
Bei fakultativen Referenden genügt das Volksmehr zur Annahme der Vorlage. Die sechs Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben aus historischen Gründen je eine halbe Standesstimme (Art. 142 Abs. 4 BV). Die übrigen 20 Kantone jeweils eine ganze Standesstimme. Somit ergeben sich 23 Standesstimmen.
Das Ständemehr bei einer Vorlage ist erreicht, wenn eine Mehrheit der Standesstimmen erreicht ist. Ein Gleichstand, also 11,5 zu 11,5 Standesstimmen, zählt als Ablehnung.
Es gilt die bundesrechtliche Regelung, dass die Standesstimme mit der Mehrheit des Volksvotums im betreffenden Kanton identisch ist: Stimmt eine Mehrheit der abstimmenden Bürger einer Vorlage zu, so gilt dies als zustimmende Standesstimme. Lehnt die Mehrheit der Abstimmenden die Vorlage ab, so wird dies als ablehnende Standesstimme gewertet (Art. 142 Abs. 3 BV).
weitere Informationen
www.parlament.ch - incl. der Abstimmungsparolen der im Parlament vertretenen Parteien und von Verbänden http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmunge n-2011/abstimmung-2011-02-13/seiten/waffengewalt.aspx
Dossier des Schweizer Fernsehens