Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung

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  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Wahlkreisprognose

    Eckhart, 06.07.2019 15:56, Antwort auf #162

    wer einmal politisch aktiv gewesen ist, hat auch miterlebt, dass die wahlgesetze diverse strickfallen bergen. ich erinnere, dass auch schon grüne wahlversammlungen wegen kleinster, völlig banaler fehler wiederholt werden mussten. - es stellt sich daher die frage, ob ein gesetz stets strikt ausgelegt werden muss? die festhaltung der landeswahlleiterin greift m.e. zu kurz: Mit den anwesenden Vertretern der AfD wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich diskutiert. Letztlich stand für die Mitglieder des Ausschusses nicht sicher fest, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat.

    Die These der absichtlich fehlerhaften Meldung hat durchaus was für sich.
    Vor 5 Jahren hatte die AfD in Sachsen das gleiche Problem. In der ersten Versammlung konnten auch nur 18 Listenplätze gewählt werden. In der 2. Versammlung wurden dann die 18 de rersten Versammlung en bloc auf die Plätze 1 bis 18 ohne Vorstellungen gewählt und dann weiter gemacht mit den Plätzen 19 ff.Frauke Petry hat damit die Probleme der Formalie ohne Beanstandung bewältigt.
    Mittlerweile hat die AfD ihren Opfermodus kultiviert. Und probiert auf allen Ebenen an der Grenze des legalen oder immer wieder auch drüber zu agieren.

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Listenkandidaturen

    Eckhart, 06.07.2019 16:01, Antwort auf #169
    Ein wesentlicher Mangel bei dieser formalen Regel ist keine Formalie. Regeln dienen beispielsweise dazu, die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten. Das war nach den mir vorliegenden Informationen bei zwei Wahlversammlungen nicht der Fall.

    Keiner aus der AfD hat sich beschwert. Mir scheint, dass hier wieder Sonderrechte für mehr oder weniger imaginäre Personengruppen (Stichwort "Diverse") erfunden werden.

    Verabredeter Altparteien-Komplott, Klageankündigung usw....
    Wie sieht das denn aus, wenn sich deiner Meinung nach einer beschwert? Unterhalv von Fäusten, Messern oder Schußwaffen gilt bei der AfD nichts als Beschwerde?

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Listenkandidaturen

    drui (MdPB), 06.07.2019 16:11, Antwort auf #170

    Viel Lärm um nichts. Nach aktuellen Wahlkreisprognosen dürfte die AfD genug Direktmandate (ca.30) gewinnen, dass nur noch ca. vier Sitze über die Liste gehen (bei 26%), also kein Mandat verloren geht und hätte noch Spielraum 14 Direktmandate weniger zu gewinnen. Eine genaue landesweite Wahlkreisprognose ist noch nicht veröffentlicht, aber die Bundesprognose lässt erahnen, wie es in Sachsen aussieht:

    https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_btw21.pl

    http://www.election.de/cgi-bin/news1.pl

    Eine Stärkung der CDU in Sachsen bis zur Wahl sehe ich nicht, ein taktisches Wählen von Linken und Grünen auch eher nicht, dafür biedert sich die Sachsen-CDU zu stark der AfD an. Die größte Auswirkung sehe ich in der "Qualität" der Kandidaten, zuletzt waren die Direktkandidaten der AfD deutlich radikaler bzw. mehr mit Vorstrafen belastet als die Listenkandidaten, keine Ahnung, wie das jetzt bei der Landtagswahl aussieht, eine Kandidatenliste der AfD-Direktkandidaten habe ich bisher nicht finden können.

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Listenkandidaturen und Rechenkunst

    an-d, 06.07.2019 16:46, Antwort auf #172

    Kleiner Scherz f.d. Rechenkünstler von der AfD am Rande:

    61-18 = 43 (und nicht 42).

    Die Frage ist nur, wer an diesem Rechenfehler Schuld hat -

    Linke, Merkel, Migranten, FridaysforFuture? Scheint jedenfalls eine Verschwörung zu sein. Kann man da klagen oder wenigstens einen kleinen Hass-Shitstorm in den Sozialen Medien...? Das muss man doch mal sagen können - Meinungsfreiheit - !5+5 kann auch 11 sein!

    Und das wo doch 42 die Antwort auf Alles ist. Scheint eine ganz große Verschwörung zu sein...

    (Sicherheitshalber: Dieses Posting ist satirisch gemeint.)

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Wahlkreisprognose

    an-d, 06.07.2019 19:57, Antwort auf #164
    Prof. Patzelt

    Normalerweise lese ich von diesem rechten und AFDnahen CDUler nix, weil es Zeitverschwendung ist - steht er doch für die gut ausgebildete und ziemlich ungebildete Priviligiertenkaste von denn ich inhaltlich wenig bis gar nichts erwarte. Dass solche Leute einen Professorentitel führen dürfen, ist Ausdruck der eigentlichen Bildungsmisere in Deutschland und eine echte Beleidigung für das Fach der Politikwissenschaft.

    Sein Text ist für einen Politikwissenschaftler unterirdisch. Zitat "Immerhin erscheint es als grob unverhältnismäßig, einer so großen Anzahl von AfD-Kandidaten ihr passives Wahlrecht nur deshalb zu entziehen, weil eine Formalie, die von der Sache her recht nebensächlich ist, nicht gewahrt wurde: Handelte es sich rechtlich um einen einzigen Parteitag – oder um nicht weniger als zwei Parteitage?"

    Allein diese Aussage die keinerlei Kenntnis unseres demokratischen (Wahl)systems vermuten lassen muss, macht es für mich unverständlich, dass so ein Sabbelkopp immer wieder zur Berichterstattung an Wahlabenden eingeladen wird. Es ist keine Formalie (typisch die sprachlich diskreditierende Abwertung einer gegenteiligen Meinung), sondern eine formale Notwendigkeit, dass man den Wahlberechtigten der Wahlversammlung ein definiertes demokratisches Verfahren bietet (u.a. die Gleichheit der Wahl). (Nur am Rande: nicht identisch mit den Mitgliedern des Landesverbandes: die Wahlversammlung setzt sich meist auch aus Mitgliedern von weiteren Verbänden zusammen und es sind nicht alle Mitglieder des "Hauptverbandes" stimmberechtigt, weil es u.a. um den Wohnsitz geht.)

    Sprachwissenschaftlich kennt sich P. auch nicht aus - Sein Setting ist keine Satire sondern Zynismus. Passt aber super zu allgemeinem rechten Geschwurbel.

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Wahlkreisprognose

    FreundvonLI, 06.07.2019 20:04, Antwort auf #175
    Es ist keine Formalie (typisch die sprachlich diskreditierende Abwertung einer gegenteiligen Meinung), sondern eine formale Notwendigkeit, dass man den Wahlberechtigten der Wahlversammlung ein definiertes demokratisches Verfahren bietet (u.a. die Gleichheit der Wahl).

    Diese Argumente sind genauso vorgeschoben wie die von Eckhart. Es ist reine Auslegungssache, ob die zweite Versammlung als eigenständig gewertet wird oder nicht. Was würde denn zum Beispiel passieren, wenn der Versammlungsleiter einer Wahlversammlung, die auf zwei aufeinander folgende Tage angesetzt ist, am Abend plötzlich verstirbt?

    Es ist ein Ausdruck demokratischer Stärke, dass die AfD so aufwändige Wahlversammlungen durchführt und ihr wird es von den Linken (die halt durchaus auch mal sehr undemokratisch sein können) negativ ausgelegt.

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Wahlkreisprognose

    an-d, 06.07.2019 20:35, Antwort auf #176
    Es ist keine Formalie (typisch die sprachlich diskreditierende Abwertung einer gegenteiligen Meinung), sondern eine formale Notwendigkeit, dass man den Wahlberechtigten der Wahlversammlung ein definiertes demokratisches Verfahren bietet (u.a. die Gleichheit der Wahl).

    Diese Argumente sind genauso vorgeschoben wie die von Eckhart. Es ist reine Auslegungssache, ob die zweite Versammlung als eigenständig gewertet wird oder nicht. Was würde denn zum Beispiel passieren, wenn der Versammlungsleiter einer Wahlversammlung, die auf zwei aufeinander folgende Tage angesetzt ist, am Abend plötzlich verstirbt?

    Darüber werden der Landtag und ggf. Gerichte entscheiden - so denn Beschwerden eingehen.

    Ein Krankheitsfall o.ä. ist kein Problem - für diese und viele andere Dinge gibt es ein ausdifferenziertes Regelwerk und auch Rechtsprechung. Es gibt nicht nur den Vorsitz sondern einen Vorstand, es tritt dann der stellv. Wahlvorstand ein.

    Und eine Auslegungssache ist das gar nicht. Leider liegen mir nicht die entsprechenden Einladungen und Protokolle vor, sodass ich auf die Berichterstattung angewiesen bin. Aus den mir vorliegenden Auszügen geht m.E.  klar hervor, dass zu einer 2. Versammlung eingeladen wurde und nicht die erste Sitzung unterbrochen und dann zum Zeitpunkt X fortgesetzt wurde - selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Fristen sowie von den entsprechend Befugten eingeladen und protokolliert und unter Einhaltung ein paar anderer notwendiger formaler Dinge.

    Wenn eine Orts- oder kreisgruppe einer partei daran scheitert finde ich das zwar peinlich für die, aber durchaus nachvollziehbar, weil es tatsächlich etwas Mühe kostet, dieses regelwerk zu befolgen. Dass ein landesverband dazu nicht in der lage ist, der dazu schon negative Vorerfahrungen hatte (vlt. erinnert sich noch jmd. an Frau Petry) ist ein absolutes Armutszeugnis. der vertrauensmann f.d. Liste (ein Jurist!) hat nach den mir vorliegenden Auszügen der Gesprächsverläufe im WPA ein erbärmliches Bild abgegeben. Passt aber auf eine verdrehte Art zu einer Partei, die die Demokratie unterminieren will.

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Wahlkreisprognose

    FreundvonLI, 06.07.2019 20:41, Antwort auf #177
    Und eine Auslegungssache ist das gar nicht.

    Dann nenn mir bitte den Gesetzestext, aus dem konkret hervorgeht, dass das Vorgehen der AfD nicht zulässig war.

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Wahlkreisprognose

    an-d, 06.07.2019 21:39, Antwort auf #178
    Und eine Auslegungssache ist das gar nicht.

    Dann nenn mir bitte den Gesetzestext, aus dem konkret hervorgeht, dass das Vorgehen der AfD nicht zulässig war.

    Musst Du mal selber lesen anstatt immer nur Meinungen zu verbreiten:

    Grundgesetz / Landesverfassung + Kommentar

    Bundeswahlgesetz / Landeswahlgesetz + Kommentar

    Bundeswahlordnung, Landeswahlordnung.

    Danach kannst Du mal zu anfangen, Urteile zu vergleichbaren Fällen zu suchen. Danach können wir weiterdiskutieren.

  • RE: Landtagswahlen im Herbst erste Einschätzung - Sachsen - Wahlkreisprognose

    FreundvonLI, 06.07.2019 21:43, Antwort auf #179

    Gerne:

    § 21 Abs. 1 Satz 1 Sächs. Wahlgesetz:

    Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.

    Woraus geht nun hervor, dass verschiedene Bewerber nicht von verschiedenen Mitgliederversammlungen gewählt werden können?

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