AfD und Recht

Beiträge 51 - 60 von 264
  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    Mirascael, 26.07.2019 18:38, Antwort auf #47
    #51
    Natürlich hatte ich damit gerechnet. Siehe meine Posts oben zu der Entscheidung des Wahlausschusses.

    Wo denn?

    Ich finde weiter oben leider keine Posts von Dir :(

  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    sorros, 26.07.2019 23:20, Antwort auf #51
    #52

    Sorry! das war in einem anderen Thread:

  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    Mirascael, 28.07.2019 02:09, Antwort auf #52
    #53

    Thx sorros! =]

  • RE: AfD und Recht - Freitaler Stadtrat: Nötigung u. Amtsanmaßung

    an-d, 31.07.2019 20:20, Antwort auf #53
    #54

    Freitaler AfD-Stadtrat wegen Nötigung und Amtsanmaßung verurteilt

    ... Die Anklage warf ihm vor, auf der Autobahn 13 zunächst durch Ausbremsen einen anderen Fahrer genötigt und anschließend mittels einer rot leuchtenden Anhaltekelle auf dem Standstreifen zum Stehen gebracht und sich hierbei als Autobahnpolizist ausgegeben zu haben. ...

    Thomas Prinz ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. In seinem Sündenregister stehen 15 Eintragungen. So musst er unter anderem wegen Zuhälterei, Steuerbetrug, Schmuggel, Missbrauch von Berufsbezeichnungen und mehrmals wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis im Gefängnis einsitzen oder Bewährungsstrafen verbüßen. ...

    Derzeit ist gegen ihn ein Verfahren anhängig. Er hatte zwei Araber beschuldigt, ihm sein Tablet geraubt zu haben. Jedoch wenige Stunden nach der Anzeige bei der Polizei telefonierte er selbst mit diesem Gerät. ...

    https://www.dnn.de/Region/Umland/Freitaler-AfD-Stadtrat-Prinz-wegen-Noetigung-un d-Amtsanmassung-verurteilt

  • RE: AfD und Recht - Freitaler Stadtrat: Nötigung u. Amtsanmaßung

    FreundvonLI, 31.07.2019 22:51, Antwort auf #54
    #55
    https://www.dnn.de/Region/Umland/Freitaler-AfD-Stadtrat-Prinz-wegen-Noetigung-un d-Amtsanmassung-verurteilt

    sieh es mir bitte nach:

    ich finde dein post genauso überflüssig wie andere posts, die den anspruch erheben, unbedingt mitteilen zu müssen, dass wieder jemand aus dem linken/muslimisch-arabischen umfeld irgendeine überflüssige oder sogar gg-widrige äußerung getätigt haben könnte oder auch hat.

    wahlfieber ist aus meiner sicht keine plattform, auf der mehrheitlich derart unbedarfte personen agieren, dass ihnen selbiges - welche politische ecke auch immer betroffen sein mag - nicht vertraut ist. das schließt natürlich nicht aus, dass einige sowohl das eine oder auch das andere (bewusst) ausblenden oder ebenso bewusst ignorieren. was aber kein hinreichender grund ist, allseits als bekannt anzusehende allgemeinplätze ständig zu wiederholen.

  • RE: AfD und Recht - VG HH: Kein Zugang d. AfD-Fraktion f. Bürgerhaus Wilhelmsburg

    an-d, 02.08.2019 16:01, Antwort auf #55
    #56

    Verwaltungsgericht Hamburg: Kein Zugang der AfD-Fraktion zum Bürgerhaus Wilhelmsburg

    https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/12780468/pressemitteilung/

  • Staatsversagen auf der ganzen Linie - Südafrikanische Verhältnisse in Deutschland

    FreundvonLI, 03.08.2019 01:03, Antwort auf #56
    #57

    Verwaltungsgericht Hamburg: Kein Zugang der AfD-Fraktion zum Bürgerhaus Wilhelmsburg

    https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/12780468/pressemitteilung/

    http://www.pi-news.net/2019/08/schwertmoerder-von-stuttgart-nun-auch-noch-falsch e-identitaet/

    Das Video der Tat findet man problemlos bei Youtube, es ist entsetzlich. Man achte auf den Ausspruch "Allahu akbar" am Ende der Tat.

  • RE: OT ist unhöflich

    an-d, 03.08.2019 01:28, Antwort auf #57
    #58

    Dein zusammenhangloses OT-Posting ist unhöflich. Die Veröffentlichung von realen Gewaltvideos ist in D strafbar. Das Verhalten von Frau Weidel in diesem Zusammenhang ist illegal. Aber darauf wolltest Du wahrscheinlich nicht aufmerksam machen.

  • Die kommentarlose Aneinanderreihung von Links ist unhöflich

    FreundvonLI, 03.08.2019 01:48, Antwort auf #58
    #59

    Das wäre es, jemand wird für das Hochladen bei Youtube verurteilt und der Mörder kommt wegen Unzurechnungsfähigkeit frei.

  • RE: AfD und Recht - MdB veröffentlicht Gewaltvideo

    an-d, 03.08.2019 02:27, Antwort auf #59
    #60

    Ja, das wäre gut, wenn beu MdB Weidel die Immunität aufgehoben würde zur Prüfung des Sachverhaltes.

    OT: In D kommen Straftäter nicht wegen Unzurechnungsfähigkeit frei - allenfalls werden sie in eine geschlossene Psychiatrie o.dgl. eingewiesen - wieder so ein schwurbeliger Trollkram, um (falsche) Bilder zu schaffen. Platte rechte Agitation.

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