Wildwest in Köln

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  • Wildwest in Köln

    drui (MdPB), 09.01.2020 19:53
    #1

    Ein 72-jähriger CDU-Kommunalpolitiker stand diesmal auf der anderen Seite einer Schusswaffe.

    In Köln Porz hat er einem 20-Jährigen in die Schulter geschossen, weil es ihm zu laut auf der Straße war. Anschließend hat er behauptet, einer der jungen Männer habe ihm die Schusswaffe entrissen und dann geschossen, nicht er. Was wohl nicht stimmt.

    Als CDU-Politiker höheren Alters ist er offensichtlich - nun ja - etwas gleicher als andere Bürger diesen Landes. Er wurde nicht verhaftet, weil er ja nicht alle verfügbaren Patronen abgefeuert und das Opfer überlebt hat. Seine Strafe ist wohl, dass er sein Mandat niederlegen musste, aber auch erst nach 10 Tagen. Ermittel wird lediglich wegen Körperverletzung.

    Fünf Schusswaffen und eine große Menge Schwarzpulver wurden ihm abgenommen, vier davon durfte er besitzen. Die Lokalpresse schiebt die Schuld auf das Opfer, weil der "Migrationshintergrund" habe (seine Eltern kamen aus Polen, er ist deutscher Staatsbürger) und weil er "polizeibekannt" sei (er wurde einmal beim Karneval zusammengeschlagen und hat dann selbst Anzeige erstattet), außerdem wurden ihm unbegründet Kontalte zur Drogenszene angedichtet. Der Abgeordnete des Bezirksausschusses Porz darf von der Presse oder anderen Personen nicht mit Namen genannt werden, weil er neben seiner Strafverteidigerin auch den bekannten Medienanwalt Ralf Höcker engagiert hat, der ist außerdem Pressesprecher der CDU "Werte"union und wird vom Ex-BND-Chef und AfD-Berater Hans-Georg Maaßen unterstützt.

    Wer den Namen des schießwütigen Hans-Josef herausfinden möchte: Ist nicht schwer...

    https://perspektive-online.net/2020/01/wie-heisst-der-schiessende-cdu-politiker- aus-koeln-porz-eine-anleitung-zum-selbst-heraus-finden/

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/cdu-politiker-aus-koeln-porz-legt-wege n-ermittlungen-mandat-nieder-100.html

    https://perspektive-online.net/2020/01/angeschossener-vom-koeln-porzer-rheinufer -kritisiert-medien-mutter-hier-wird-versucht-aus-einem-opfer-einen-taeter-zu-mac hen/

  • RE: Wildwest in Köln

    an-d, 09.01.2020 21:15, Antwort auf #1
    #2
    Der Abgeordnete des Bezirksausschusses Porz darf von der Presse oder anderen Personen nicht mit Namen genannt werden, weil er neben seiner Strafverteidigerin auch den bekannten Medienanwalt Ralf Höcker engagiert hat, der ist außerdem Pressesprecher der CDU "Werte"union und wird vom Ex-BND-Chef...

    (VS meinst Du - statt BND)

    Der Name trendet auch auf Twitter...

    Die Kanzlei Höcker scheint auf mehrere Medien u.ä. ...ähh... Einfluss genommen zu haben. U.a. hat der CDU-Generalsekretär ein twitterposting nach der aufforderung gelöscht, dass als Hashtag den Namen des Abgeordneten enthielt. Dass der Name nicht genannt werden darf, wage ich zu bezweifeln. Schwierig ist wohl die Nennung mit einer Art Vorverurteilung oder einer konkreten Tatzuschreibung. Für die Darstellung des Opfers soll es aber einen Zeugen geben, der nich alkoholisiert war. Unabhängig davon ist der CDU-Politiker eine Person des öffenlichen Lebens und darf schon genannt werden. Man darf nur nicht schreiben, dass er geschossen hat (weil das noch zu beweisen wäre; Höcker bestreitet dies gegenüber dem CDU-Generalsekretär) oder muss das ensprechend geschickt formulieren - da könnte es Abmahnungen bzw. Unterlassungserklärungen geben.

    Wenn er die Tat begangen hat, dann ist der Persönlichkeitsschutz, den eine Privatperson haben darf, nicht angemessen, weil bei einem Politiker das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt.

    Wenn es z.B. "nur" eine Rangelei gewesen wäre und eine Suchterkrankung vorläge könnten Persönlichkeitsschutzrechte überwiegen. Im vorliegenden Fall kann ich sie nicht erkennen. Wenn eine Lärmbelästigung stört kann man (u.U. das Ordnungsamt oder) die Polizei rufen.

    Sich für einen solchen Diskurs mit einer Waffe auszustatten ist für einen Menschen der dem Grundgesetz verpflichtet ist (runtergebrochen auf die Kommunalverfassung) völlig inakzeptabel (selbst wenn kein Schuss gefallen wäre) und unbedingt eine Sache, die die Öffentlichkeit erfahren muss.

    Peinlicherweise ist der Rechte (FB-Likes u.a. für Rassistisches und AfDkram) noch nicht einmal zurückgetreten - bis jetzt lässt er sein Amt lediglich ruhen (weiss nicht, ob das die dortige Kommunalverfassung zulässt und wenn wäre es m.E. verfassungswidrig) - in Schleswig-Holstein wäre dies m.E. nicht zulässig und ich sehe grundsätzliche verfassungsmäßige Widrigkeiten oder anders: M.E. kann sich ein Politiker zwar krank melden, aber nicht ein Mandat ruhen lassen, weil das einer Nichtvertretung eines Teils der Wählerschaft gleichkommt und erschwerend er seinen Pflichten der Teilnahme an den gremienbezogenen Diskursen entsagt. Eine Nichtwahrnehmung eines Amtes ist m.E. unzulässig (mit Ausnahme der Krankheit). Aber das ist vlt. auch nur ein Randthema und wäre für den CDUler wahrscheinlich auch viel zu hoch.

    Ach, mir fällt dazu soviel ein. ....

    Satire:

    Vielleicht hat er sich auch nur durch die vielen NaziWestern (John Wayne u.ä.), die über die Feiertagen liefen, radikali ähh falsch informiert über die Gewaltenteilung und wir sollten uns wieder über wirklich wichtige Dinge wie Kinderchöre und sowas empören.

  • RE: Wildwest in Köln

    gruener (Luddit), 10.01.2020 02:10, Antwort auf #2
    #3
    Satire:

    Vielleicht hat er sich auch nur durch die vielen NaziWestern (John Wayne u.ä.), die über die Feiertagen liefen, radikali ähh falsch informiert über die Gewaltenteilung und wir sollten uns wieder über wirklich wichtige Dinge wie Kinderchöre und sowas empören.

    also, wenn das der führer noch hätte erleben dürfen. will sagen, dass ausgerechnet die us-amerikaner unter dem harmlosen deckmantel des "western" sein ureigenes gedankengut nachhaltig weiter verbreiten.

    einziger echter makel bei der angelegenheit: viele der damaligen regisseure und darsteller - die zeitspanne wurde v.a. durch die nennung von john wayne eingegrenzt - waren "deutsche" emigranten, die vor den echten nazi-schergen nach übersee geflohen waren. sogar der politisch äußerst fragwürdige wayne (ein rechter republikaner durch und durch) war sich nicht zu schade, sich gelegentlich zum handlanger dieser "emigranten" zu machen. und so manches mal wirkten bei den "NaziWestern" sogar menschen jüdischen glaubens mit - vor und hinter der kamera oder als geldgeber. aber das macht ja nichts, das merkt ja keiner. vor allem erinnert dies niemand mehr ... und linke bei ihrem feldzug gegen vermeintlich alles rechts der spd bekanntlich sowieso nicht.

    ******

    ps: wie wäre es denn mal mit dem wdr-kinderchor, der ausnahmsweise politisch korrekt intoniert: meine (ur-)oma ist/war ne alte nazi-sau...? (eingeblendet werden dann selbstredend auch die mitgebrachten familienbilder der jungen sänger, damit es  authentisch rüberkommt - ich bin überaus gespannt, wie viele der gören dann wieder mitsingen dürfen)

    ******

    pps: (ebenso schlechte) satire meinerseits...

    lärm macht bekanntlich krank. das sollten insbesondere jene user wissen, die sonst immer fordern, man müsse unbedingt auf die wissenschaft hören und sofort entsprechend handeln. lärm am abend und in der nacht hat zudem erheblichen - negativen - einfluss auf das öko-system und damit auch auf das klima. so gesehen: ausnahmsweise agiert ein konservativer poltiker ganz im grünen sinne, indem er für jene ruhe sorgt, die vor allem vögel und andere tiere brauchen, und dann ist das auch wieder nicht recht. ja, was denn nun? man kann doch nicht ernsthaft jubeln, wenn minderjährige ihre vorfahren unisono als klimasäue abstempeln, aber empört aufschreien, wenn ein anderer selbiges aufgreift und halt mal so versucht, ne "alte" klimasau "umzulegen".

    satire aus.

    nachtrag: welches recht besteht noch, sich über rechte zu empören, die andersdenkende zum "abschuss" freigeben, indem sie deren koordinaten veröffentlichen, wenn man dergleichen gelegentlich auch vornimmt, sofern es politisch opportun erscheint - und sei es auch nur indirekt? was unterscheidet das "gute" links dann noch vom "bösen" rechts? womit wir dann fast schon wieder bei den vermeintlichen "naziwestern" von john wayne wären. ich mag den nicht, eigentlich ist er mir sogar absolut zuwider, aber häufig wusste sogar der dennoch zwichen gut und böse zu differenzieren - selbst in seinen (bleihaltigen) leinwandtaten.

  • RE: Wildwest in Köln

    drui (MdPB), 10.01.2020 11:21, Antwort auf #3
    #4

    nachtrag: welches recht besteht noch, sich über rechte zu empören, die andersdenkende zum "abschuss" freigeben, indem sie deren koordinaten veröffentlichen, wenn man dergleichen gelegentlich auch vornimmt, sofern es politisch opportun erscheint - und sei es auch nur indirekt? was unterscheidet das "gute" links dann noch vom "bösen" rechts?

    Ich sehe das gar nicht so sehr rechts oder links. Aber hier wird anscheinend mit allen Mitteln ein mutmaßlicher Täter geschützt (nicht zum Abschus frei gegeben, er hat allen Anzeichen nach selbst geschossen, dem Opfer von hinten in die Schulter), der interesannterweise aus der selben Partei kommt wie das Gewaltopfer Lübcke und dessen Partei das Gewaltopfer Reker untestützt, die keine drei Kilometer vom mutmaßlichen Täter entfernt wohnt und für eine völlig gegensätzliche Politik zu stehen scheint. Erst nachdem die Kölner Bürgermeisterin interveniert hat (vermutlich ist sie etwas stärker sensibilisiert), hat die Kölner CDU überhaupt ein Problem in ihrem schießwütigen Mitglied gesehen.

    Außerdem finde ich interesannt, wie sich die CDU-Porz hier extrem offen nach rechts zeigt (der Bezirksbürgermeister wurde nur mit Hilfe eines Rechtsextremen von Pro Köln gewählt). Nicht nur die Anwälte und Berater sind deckungsgleich mit denen von Rechtspopulisten und der AfD, auch der mutmaßliche Täter selbst teilte zahlreiche Hetz- und Hassartikel auf Social Media. Man kann nur hoffen, dass sich die Volkspartei CDU schnell und klar von ihrem rechten Rand trennt und dazu gehört die sogenannte Werteunion. Ich habe aber meine Zweifel, dass dies gelingt, nachdem sich schon der Generalsekretär nicht durchsetzen kann und kaum Unterstützung von der CDU-Spitze bekommt. Und der ganze Vorfall zeigt, dass irrlichternde Rechtsaußen nicht nur in der Ost-CDU unterwegs sind.

    Und zu den Koordinaten: Man ist ja schon ab und zu in Köln unterwegs und will dann auch wissen, wo und von welchen Pistoleros Gefahr lauern könnte, nachdem der Sheriff sie hat laufen lassen. Zumal erst fünf scharfe Waffen bei ihm gefunden wurden und Munition für viele mehr. Ältere Cowboys geraten nun mal öfters in Rage und da muss jeder Bürger Verständnis für haben und rechtzeitig aus dem Weg gehen, wenn sie rumballern.

  • RE: Wildwest in Köln - Hintergrund zu Höcker

    an-d, 10.01.2020 17:07, Antwort auf #4
    #5

    Groß gegen klein: Medienanwalt vs. Redaktion

    Wenn es zu Medienprozessen kommt, fällt häufig der Name einer Kölner Kanzlei: "Höcker Rechtsanwälte". Die Mediensozietät verklagt oft Redaktionen im Auftrag von echten und vermeintlichen Medienopfern - und hat den Ruf, dabei besonders aggressiv vorzugehen.

    So berichtete das Online-Magazin "Übermedien" bereits vor einiger Zeit, wie die Kanzlei versuche, Journalisten einzuschüchtern. Die "Stiftung Warentest" schrieb auf ihrer Seite über die "fiesen Drohmethoden" der Anwälte. Kanzlei-Chef Ralf Höcker bestätigte in einer Kolumne ("Journalisten-Bedrohung ist okay!") schon im Jahr 2012 die Strategie. Es müsse jeder Journalist selbst entscheiden, "wie er dann mit der Druckbelastung umgeht".  ...

    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Gross-gegen-klein-Medienanwalt-vs-Re daktion,hoecker152.html

  • RE: Wildwest in Köln - Hintergrund zu Höcker

    gruener (Luddit), 11.01.2020 02:07, Antwort auf #5
    #6

    ich möchte mir nicht anmaßen zu beurteilen, ob die kanzlei höcker einen guten oder schlechten job macht. allerdings erwarte ich von einem gescheiten anwalt, dass er notfalls eben auch "aggressiv" gegen meinen widersacher vorgeht. denn wenn ich schon einen prozess führe, habe ich auch die absicht, diesen zu gewinnen. und da dürfte ich wahrlich nicht allein auf weiter flur sein.

    dazu gehört allerdings, ggf. auch die "vierte gewalt" anzugreifen. und zwar nicht nur in gestalt der blöd-zeitung und anderer boulevard-medien. das recht auf freie berichterstattung steht nicht selten im widerspruch zur wahrung eigener persönlichkeitsrechte sowie dem recht auf privatssphäre. im zweifel hat letzteres - zumindest für mich - vorrang vor ersterem.

    es gibt auch davon berechtigte ausnahmen - z.b. wenn es um die aufklärung eines verbrechens geht, jedoch wird die privatsphäre von einzelnen zumeist nur gezielt (von der vierten gewalt) verletzt, um die geeigneten bilder oder hintergrundinfos für eine besonders reißende story zu bekommen.

    ich durfte in meinem leben mehrfach hautnah miterleben, wie sich eine horde von journalisten - aus irgendeinem, nicht selten nichtigem grunde - auf menschen in meinem beruflichen wie privaten umfeld gestürzt hat. heinrich böll hat diese vermeintliche "pressefreitheit" einst in der "verlorenen ehre der katharina blum" auf einen ebenso blutigen wie vernichtenden nenner gebracht.

    ich weiß im umkehrschluss auch, dass es durchaus möglich ist, sich dieser gewalt zu entziehen. die sogenannten vorderen reihen ausgenommen, muss sich niemand auf der ersten seite der blöd-zeitung oder anderen medien wiederfinden, wenn er oder sie nicht will. nur, der preis für diese - zumeist einmalige - abstinenz ist hoch und nicht selten gleichbedeutend mit der beseitigung der eigenen beruflichen existenz. denn irgendetwas bleibt trotzdem immer hängen...

    *******

    was im vorliegenden fall hängen bleibt, ist u.u.: da hat wer den bogen offenbar voll überspannt. aber auch dieses individuum hat - im rechtsstaat - ein recht auf wahrung seiner persönlichkeits- und privatsphäre. fakt scheint: staatliche organe können dies nicht gewährleisten. es verwundert daher nicht, dass betroffene personen auf entsprechend hart und ggf. auch unfair agierende anwaltskanzleien zurückgreifen (müssen). traurig, aber eben leider auch wahr.

  • RE: Wildwest in Köln - Hintergrund zu Höcker

    drui (MdPB), 11.01.2020 02:28, Antwort auf #6
    #7

    Das kann ich absolut befürworten. Ein Anwalt macht seinen Job (wobei die Methoden wie ein Überziehen des Streitwertes ins Unendliche bzw. Unterlassungsklagen mit astronomischen Summen, um jegliche Meinungsäußerung abzutöten, meiner Meinung nach strukturell abgeschafft werden müssen). Und selbst Nazis sollen im Rechtstaat ihre ideologisch genehme Rechts(außen)vertretung haben.

    Das Problem liegt hier bei den Medien, wenn sie falsch, rufmörderisch gegenüber den Opfern oder eben gar nicht berichten. Auffällig beim Kölner Fall ist, dass die Schundpresse wie erwartet Schund berichtet, die seriösere Lokalpresse zumindest anfangs diesen Schund zum Teil übernommen hat und die eigentliche Recherche von kleinen Blogs, Einzelpersonen und Online-Zeitungen kam. Der ÖR (WDR) hat in minimalster Form und mit sehr beschränktem Informationsgehalt berichtet und scheint trotz immens großer Rechtsabteilung vor Höcker (oder dem eigenen Intendanten?) Angst zu haben. Kein Ruhmesblatt für die sogenannten Qualitätsmedien.

  • RE: Wildwest in Köln - Hintergrund zu Höcker

    Bergischer, 11.01.2020 03:18, Antwort auf #6
    #8

    was im vorliegenden fall hängen bleibt, ist u.u.: da hat wer den bogen offenbar voll überspannt. aber auch dieses individuum hat - im rechtsstaat - ein recht auf wahrung seiner persönlichkeits- und privatsphäre. fakt scheint: staatliche organe können dies nicht gewährleisten. es verwundert daher nicht, dass betroffene personen auf entsprechend hart und ggf. auch unfair agierende anwaltskanzleien zurückgreifen (müssen). traurig, aber eben leider auch wahr.

    Sorry, aber was du oben schreibst mag auf den "ersten Blick" einleuchtend erscheinen - ist aber - bei der Komplexität des Themas: Pressefreiheit versus Persönlichkeitsrecht - im konkreten Fall - in der geschriebenen "Schlichtheit": "falsch"!

    Auch unserer Rechtstaat nennt den Begriff "Person des öffentlichen Lebens":

    ist ein unbestimmter Rechtsbegriff im deutschen, österreichischen und schweizerischen Zivilrecht für besonders bekannte Persönlichkeiten. Der Begriff beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild.

    Deutschland:

    Die Gesetze konkretisieren das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie es z. B. in Deutschland in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als eigenständiges Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sog. freie Entfaltung der Persönlichkeit, i. V. m. Art. 1 GG (Menschenwürde) hergeleitet wird. Gegenpol ist die in Art. 5 GG garantierte Meinungs- und Pressefreiheit. Einen einheitlich geregelten Schutz vor Veröffentlichungen in Wort und Bild gibt es bislang nicht, ebenso wenig sind die o. g. vagen Rechtsbegriffe bisher gesetzlich definiert worden. Daher beruhen die folgenden Definitionen auf gerichtlichen Kasuistiken.

    Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt. Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen.  Beispiele sind Politiker, Inhaber hoher Ämter, Künstler oder berühmte Sportler. Allein die Anwesenheit bei aufsehenerregenden Ereignissen ist dagegen nicht ausreichend. Für Kinder und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse).

    Hervorhebungen von mir - Quelle: Wikipedia

    Unbenommen obriger Ausführungen: selbstverständlich kann ein jeder der sich "im Unrecht" wähnt "Justizia anrufen" und sich einen Anwalt seines Vertrauens wählen

  • RE: Wildwest in Köln - Hintergrund zu Höcker

    gruener (Luddit), 11.01.2020 03:51, Antwort auf #8
    #9

    ist es wirklich sinnvoll, einen jeden kommunalpolitiker in den status einer "besonders bekannten Persönlichkeit" zu erheben? ich hege diesbezüglich einige zweifel.

    zudem könnte es genau diese unklare rechtssituation sein, die schlussendlich dafür sorgt, dass sich immer weniger menschen bereit erklären, in ihrer kommune aktiv zu werden. das interesse, sich sowohl von extremisten - links wie rechts - niedermachen zu lassen als auch von der journaille durch den reißwolf gedreht zu werden, ist verständlicherweise nicht mehr sonderlich groß.

    ... in der konsequenz mit erheblichen demokratiepolitischen schäden.

    ******

    @ drui:

    zitat: (wobei die Methoden wie ein Überziehen des Streitwertes ins Unendliche bzw. Unterlassungsklagen mit astronomischen Summen, um jegliche Meinungsäußerung abzutöten, meiner Meinung nach strukturell abgeschafft werden müssen)

    genau das gegenteil droht. ursächlich dafür ist nicht zuletzt eine unsägliche eu-rechtsauslegung, die vor allem zu lasten der sogenannten kleinen und unabhängigen geht und abmahnvereinen sämtlich türen öffnet, vermeintlich aus verbraucherschutzgründen.

  • RE: Wildwest in Köln - Hintergrund zu Höcker

    Bergischer, 11.01.2020 05:02, Antwort auf #9
    #10

    ist es wirklich sinnvoll, einen jeden kommunalpolitiker in den status einer "besonders bekannten Persönlichkeit" zu erheben? ich hege diesbezüglich einige zweifel.

    zudem könnte es genau diese unklare rechtssituation sein, die schlussendlich dafür sorgt, dass sich immer weniger menschen bereit erklären, in ihrer kommune aktiv zu werden. das interesse, sich sowohl von extremisten - links wie rechts - niedermachen zu lassen als auch von der journaille durch den reißwolf gedreht zu werden, ist verständlicherweise nicht mehr sonderlich groß.

    ... in der konsequenz mit erheblichen demokratiepolitischen schäden.

    ... absolut die richtigen Fragen! Aber die "Materie" ist auch äusserst komplex, wie das Fehlen allgemeiner juristischer Definitionen zeigt. Auch die Fraktionsführer in einer Millionenstadt sind genauso "Kommunalpolitiker" wie die im Rat eines paar-hundert Seelen Dorfes, sind aber z.B. hier in Köln unstrittig "bekannte öffentliche Persönlichkeiten" und ebenso unstrittig besteht / bestand ein "öffentliches Interesse" zu wissen, welche Politiker sich seinerzeit beim Oppenheimer-Skandal die Millionen an Steuergeldern "eingesackt" haben. Hier ist es Aufgabe der Presse "Ross und Reiter" zu publizieren - wenn verifiziert.

    Welchen Bekanntheitsgrad unser "Revolverheld" hat(te) werden jetzt wohl die Gerichte klären ... ich denke er hat einen Top Anwalt "bitter nötig" ...

    *************

    .. wie das bekannte "Hauen und Stechen" um die vorderen Listenplätze (bei nahezu allen Parteien) zeigt, gibt es zumindest in Köln keine "Nachwuchsprobleme" ...

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