Gerichtliches Aufheben der neuen Coronaeinschränkungen

Beiträge 21 - 25 von 25
  • RE: Gerichtliches Aufheben der neuen Coronaeinschränkungen

    Eckhart, 05.11.2020 19:53, Antwort auf #18
    #21

    Sehr gut, ich bin gespannt.

    Mittlerweile bin ich mir ob des Ausgangs nicht mehr ganz sicher. Die Einigkeit der Exekutive und Legislative zusammen mit der Argumentation, allgemein die Kontakte zu reduzieren, und der Verweis auf die 75% ungeklärten Fälle sind schon wichtige Punkte.

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-gericht-corona-massnahmen- 1.5101683

    5. November 2020, 19:32 Uhr

    Coronavirus-Newsblog für Bayern:Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen ab
    .....

    • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt.

    Der Teil-Lockdown, der seit Montag in Kraft ist, beschäftigt den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Dort liegen bereits mehr als 50 Klagen dagegen vor.

  • RE: Gerichtliches Aufheben der neuen Coronaeinschränkungen

    gruener (Luddit), 25.11.2020 04:07, Antwort auf #21
    #22

    ich möchte bzgl. unseres marktes vorsichtig darauf hinweisen, dass die lage nicht so klar ist, wie der markt sie grade darstellt. aus meiner sicht wäre die marktfrage z.b. auch dann positiv beantwortet, wenn es eine behördliche entscheidung gäbe, die, ohne dass ein gericht darüber entscheiden muss, teilbereiche des "sanften" lockdown zumindest regional rückgängig macht, der rechtsweg also "umgangen" wird.

  • RE: Gerichtliches Aufheben der neuen Coronaeinschränkungen

    GrouchoMarx, 28.11.2020 01:04, Antwort auf #22
    #23

    Spielst du vielleicht auf eine Hamburger Ausnahmeregelung an, welche erst vor einer Woche erlassen worden ist?

  • RE: Gerichtliches Aufheben der neuen Coronaeinschränkungen

    gruener (Luddit), 28.11.2020 01:43, Antwort auf #23
    #24

    ich beziehe mich u.a. auf berichte aus norddeutschland - soweit gehen wir d'accord.

    ich bin mir aber unsicher, ob wir dennoch ein- und dasselbe meinen.

  • Abrechnung des Marktes Covid 19 II

    gruener (Luddit), 04.12.2020 00:45, Antwort auf #24
    #25

    ob dieser meldung

    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Gastronomin-sorgt-fuer-Oe ffnung-ihres-Trucker-Restaurants,hamj102528.html

    sollte der markt mit ja ausgeschüttet werden.

    hier hat jemand die öffnung zumindest einiger restaurants erfolgreich "erklagt", auch wenn die angelegenheit nicht vor einem ordentlichen gericht entschieden werden musste.

    wichtig ist dabei auch, dass die neuregelung nicht nur ein einzelnes restaurant betrifft, sondern landesweit für weitere gaststätten gilt.

Beiträge 21 - 25 von 25
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