Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

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  • Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    Glückspilz, 28.09.2009 11:13
    #1
    Wir haben ein vorläufiges amtliches Endergebnis für Schleswig-Holstein (Söller-Winkler-Ausgleich!):

    http://www.statistik-sh.de/WSD09/LW09/Download/LW09_Bericht_LWL.pdf

    CDU 34 + FDP 15 = 49 zu SPD 25 + Grüne 12 + Linke 5 + SSW 4 = 46
    mit 3 ungedeckten Mehrsitzen für die CDU und CDU/FDP-Mehrheit

    Alternative (Großer Ausgleich ohne ungedeckte Mehrsitze):
    CDU 34 + FDP 16 = 50 zu SPD 28 + Grüne 13 + Linke 6 + SSW 4 = 51
    ohne CDU/FDP-Mehrheit

    Frage: Wie entscheidet sich der SSW im Landeswahlausschuss?

  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    saladin, 28.09.2009 18:25, Reply to #1
    #2
    und wer wird nachher das ergebnis anfechten ;-)
  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    gruener (Luddit), 28.09.2009 18:37, Reply to #2
    #3
    ich möchte daraufhin weisen, dass der markt zu den überhangmandaten weiterhin geöffnet ist!

  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    gerifro, 28.09.2009 19:01, Reply to #3
    #4
    > ich möchte daraufhin weisen, dass der markt zu den überhangmandaten
    > weiterhin geöffnet ist!


    Mache darauf aufmerksam, dass die vorläufigen Endergebnisse der BTW. sowie der LTW aus SH und BB, prozentual und nominal auf wahlrecht.de abrufbar sind.

    Auch sind die Sitzverteilung und die angefallenen Überhangsmadate ausgewiesen.

    Als Quelle für SH ist die dortige Landeswahlleiterin angegeben.
    >
    >

    Der SSW wird im Landeswahlausschuss der begrenzten Ausgleichsmandatsregelung zustimmen und somit CDU/FDP zur Mehrheit verhelfen. #sh09

    Quelle: wahlrecht.de
  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    gruener (Luddit), 28.09.2009 19:09, Reply to #1
    #5
    >
    > CDU 34 + FDP 15 = 49 zu SPD 25 + Grüne 12 + Linke 5 + SSW 4 = 46
    > mit 3 ungedeckten Mehrsitzen für die CDU und CDU/FDP-Mehrheit
    >
    > Alternative (Großer Ausgleich ohne ungedeckte Mehrsitze):
    > CDU 34 + FDP 16 = 50 zu SPD 28 + Grüne 13 + Linke 6 + SSW 4 = 51
    > ohne CDU/FDP-Mehrheit
    >
    > Frage: Wie entscheidet sich der SSW im Landeswahlausschuss?
    >
    >

    die frage ist auch, wie verhält sich die fdp?

    im landtag erklärte wolfgang kubicki im juli 2008 noch:
    Auch nach der Entstehung von Überhangmandaten muss es doch primär darum gehen, dass sich das Wahlergebnis so genau wie möglich im Parlament widerspiegelt. Da kann es nicht sein, dass eine Fraktion über Gebühr Sitze im Parlament erhält, weil auf einmal bei der Verteilung von Ausgleichsmandaten eine Sperre eingezogen wird. Insofern ist es richtig, diese Sperre im Gesetz zu streichen.


    hier seine ganze rede bei der "Ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)"
    http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/plenum/plenprot/2008/16-090_07-08.htm l

    Wolfgang Kubicki [FDP]:
    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf zielt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf zweierlei ab: Erstens soll die Sitzverteilung nach einer Landtagswahl künftig nicht mehr nach dem Zählverfahren d’Hondt, sondern nach dem Zählsystem Sainte-Laguë vorgenommen werden, und zweitens soll künftig die Anzahl der Überhangmandate so lange durch die Verteilung weiterer Sitze ausgeglichen werden, bis sich das tatsächliche Wahlergebnis im Parlament widerspiegelt.
    Wir unterstützen sowohl beide Forderungen als auch die Begründung im Gesetzentwurf, denn durch eine Veränderung des Sitzzuteilungsverfahrens von d'Hondt nach Sainte-Laguë wird eine bessere Repräsentanz der Wählerstimmen erreicht. Und darum muss es im Wahlrecht gehen - ich empfehle, wirklich noch einmal die letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Stimmengewichtung, die sich in Parlamentssitzen widerzuspiegeln hat, zu lesen ‑: Nicht um mehr oder weniger Mandate für die eine oder andere Fraktion, sondern darum, dass die abgegebenen Wählerstimmen auf die verschiedenen Parteien so genau wie möglich durch die Anzahl der Sitze im Parlament wiedergegeben wird.
    Das erreicht das Zählverfahren nach Sainte-Laguë bisher besser als alle anderen entwickelten Verfahren. Deshalb ist der Vorschlag im Gesetzentwurf richtig.
    Ebenso richtig ist es, die Kappungsgrenze bei den Ausgleichsmandaten abzuschaffen. Abgesehen von dem Streit darüber, wie die jetzige Regelung im Landeswahlrecht auszulegen ist, die ja der Regelung im Kommunalwahlrecht entspricht, muss man sich fragen, warum wir im Wahlrecht überhaupt so eine Grenze haben. Auch nach der Entstehung von Überhangmandaten muss es doch primär darum gehen, dass sich das Wahlergebnis so genau wie möglich im Parlament widerspiegelt. Da kann es nicht sein, dass eine Fraktion über Gebühr Sitze im Parlament erhält, weil auf einmal bei der Verteilung von Ausgleichsmandaten eine Sperre eingezogen wird. Insofern ist es richtig, diese Sperre im Gesetz zu streichen.
    Wenn wir aber schon das Landeswahlrecht aufgreifen, dann sollten wir auch noch andere Fragen im Ausschuss debattieren. So haben wir als FDP-Fraktion bereits vor Jahren im Innen- und Rechtsausschuss bemängelt, dass wir ein Missverhältnis zwischen Direkt- und Listenwahlmandaten haben. Durch eine entsprechende Angleichung der Anzahl der Direkt- und Listenmandate kann die Gefahr, dass Überhangmandate überhaupt entstehen, wesentlich eingeschränkt werden. Das hat auch der damalige Landeswahlleiter Dr. Lutz im Innen- und Rechtsausschuss vorgetragen. Damit hätte man das Problem einer möglichen Aufblähung der Parlamente, das ja als Vorwand für die Sperre bei der Vergabe von Ausgleichsmandaten immer wieder benutzt wird, von vornherein eingeschränkt.
    Auch andere Punkte sollte man im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf besprechen. Zum einen müssen wir im Zusammenhang mit der Sitzverteilung des Landtages auch über die Besetzung der Ausschüsse nach unserer Geschäftsordnung nachdenken. Diese erfolgt bisher nach d'Hondt und würde selbst nach einer etwaigen Zustimmung zum Gesetzentwurf der Grünen wohl weiter nach d'Hondt erfolgen. Das wäre selbstverständlich systemfremd. Hier müsste möglicherweise eine Klarstellung in der Geschäftsordnung geschaffen werden, auch wenn die Ausschussbesetzung nach d'Hondt bisher nicht durch den genauen Wortlaut der Geschäftsordnung gedeckt ist, sondern eher auf Gewohnheitsrecht beruht.
    Zudem haben wir als FDP immer das sogenannte „Prinzip der offenen Listen“ gefordert. Dieses räumt den Wählerinnen und Wählern größeren Einfluss auf die Reihenfolge der aus Listenvorschlägen der Parteien gewählten Kandidatinnen und Kandidaten ein. Wir sollten darüber diskutieren, jedenfalls im Hinblick auf das Kommunalwahlrecht, ob und wie wir den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit einräumen können, einzelne Listenbewerberinnen und -bewerbern durch Stimmenhäufung auf dem jeweiligen Listenwahlvorschlag weiter nach vorne rücken zu lassen. In Baden-Württemberg und Bayern, Kollege Astrup, hat man damit sehr gute Erfahrungen gemacht, auch wenn das manche Parteistrategen zum Grübeln gebracht hat, dass die von ihnen favorisierten Kandidaten von der Bevölkerung anschließend nach hinten gehäufelt wurden. Jedenfalls schafft das mehr Demokratie und Mitbestimmung für die Wählerinnen und Wähler und ist ein gutes Mittel, der immer weiter fortschreitenden Wahlmüdigkeit der Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken.
    Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch viel im Ausschuss zu besprechen. Darauf freue ich mich. Ich sage nicht, packen wir es an, sondern reden wir miteinander.
    (Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    gerifro, 28.09.2009 19:38, Reply to #5
    #6
    > >
    > > CDU 34 + FDP 15 = 49 zu SPD 25 + Grüne 12 + Linke 5 + SSW 4 = 46
    > > mit 3 ungedeckten Mehrsitzen für die CDU und CDU/FDP-Mehrheit
    > >
    > > Alternative (Großer Ausgleich ohne ungedeckte Mehrsitze):
    > > CDU 34 + FDP 16 = 50 zu SPD 28 + Grüne 13 + Linke 6 + SSW 4 = 51
    > > ohne CDU/FDP-Mehrheit
    > >
    > > Frage: Wie entscheidet sich der SSW im Landeswahlausschuss?
    > >
    > >
    >
    > die frage ist auch, wie verhält sich die fdp?
    >
    > im landtag erklärte wolfgang kubicki im juli 2008 noch:
    > Auch nach der Entstehung von Überhangmandaten muss es doch primär darum
    > gehen, dass sich das Wahlergebnis so genau wie möglich im Parlament
    > widerspiegelt. Da kann es nicht sein, dass eine Fraktion über Gebühr Sitze
    > im Parlament erhält, weil auf einmal bei der Verteilung von
    > Ausgleichsmandaten eine Sperre eingezogen wird. Insofern ist es richtig,
    > diese Sperre im Gesetz zu streichen.

    >

    Das Problem der Sache scheint aber das dortige Landewahlgesetz zu sein:

    Genaueres wieder unter:

    http://www.wahlrecht.de/news/2009/18.htm

    Solange diese "Baustelle" nicht erledigt ist, wird es imo auch in Zukunft die derzeitigen Probleme geben.

    Unabhängig, was dieser oder jener Politiker gesagt oder nicht gesagt hat.
  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    Glückspilz, 29.09.2009 11:39, Reply to #2
    #7
    > und wer wird nachher das ergebnis anfechten ;-)

    Keiner!

    Meine Prognose: Der SSW stimmt dem Söller-Winkler-Ausgleich zu, da hier der Gesetzestext Satz für Satz abgearbeitet wird ohne eine Interpretation, was der Gesetzgeber gemeint haben könnte (oder auch nicht!). Nur durch die Befreiung von der 5%-Hürde ist der SSW im Landtag. Ohne SSW gäbe es eine eindeutige Mehrheit!

    Sollte diese Auffassung vor der Abstimmung kommuniziert sein, halte ich sogar Einstimmigkeit für möglich.
  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    gerifro, 29.09.2009 15:11, Reply to #7
    #8
    Nur durch die
    > Befreiung von der 5%-Hürde ist der SSW im Landtag. Ohne SSW gäbe es eine
    > eindeutige Mehrheit!

    Fakt ist, das der SSW von der 5%-Hürde befreit ist. Und das derzeitige Landeswahlgesetz gilt.

    Die Überlegung, ob es ohne SSW eine eindeutige Merheit gäbe, oder nicht, halte ich somit für unzulässig.

    PS: Es gibt ja eine schwarz-rote Mehrheit, was solls? Rein theoretisch mit anderen Personen möglich und gesetzeskonform. So what?

  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    Giovanni, 29.09.2009 17:08, Reply to #7
    #9
    Nur mal so: Entscheiden über die Sitzverteilung im SH-Landtag wird so oder so das Landesverfassungsgericht. Egal wie der Landeswahlausschuss nun entscheidet, kann jeder Wahlberechtigte (also auch ich) dagegen Einspruch erheben. Über diesen Einspruch entscheidet der Landtag. Lehnt dieser den Einspruch ab, ist ein Wahlprüfungsverfahren vor dem Landesverfassungsgericht möglich.
    Quelle:
    http://www.wahlrecht.de/news/2009/16.htm
  • Re: Vorläufiges Ergebnis für Schleswig-Holstein

    gruener (Luddit), 29.09.2009 17:45, Reply to #9
    #10
    richtig!

    die linke will wohl in jedem fall klagen.

    für den landeswahlausschuss stelt sich die situation derzeit wie folgt dar:
    spd, linke und grünen wohl wohl gegen die sichtweise der landeswahlleiterin stimmen. die grünen haben dies auch schon in einer pm bestätigt.
    zitat: "Nach wie vor legen wir das Wahlrecht anders aus als die Landeswahlleiterin, deshalb werden wir im Wahlausschuss dieser Auslegung nicht zustimmen."

    der ssw hält sich bedeckt - "Der SSW Landesvorstand hat gestern beschlossen, dass wir unser Abstimmungsverhalten im Landeswahlausschuss in der kommenden Woche offen halten." - und fordert von allen parteien ein klares signal zur änderung des wahlgesetzes: " In dieser festgefahrenen Situation kann nur ein salomonisches Urteil helfen und wir wollen einen solchen Vorschlag unterbreiten. Der SSW schlägt vor, dass die Parteien sich darauf verständigen, dass bei künftigen Wahlen der Verhältnisausgleich nach Saint Lague Schepers statt nach D`Hondt stattfindet und dass die Zahl der Landtagswahlkreise deutlich verringert wird. Eine solche Lösung würde bewirken, dass die Mandatsverteilung in Zukunft gerechter wird und dass das unwürdige Spiel mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten aufhört. Unter diesen Bedingungen wäre es einfacher, für die Landtagswahl 2009 ein letztes Mal die Mandatsverteilung nach dem üblichen Ausgleich vorzunehmen."
    sollte diese übereinkunft erzielt werden können, will der ssw sich wohl entweder enthalten oder zustimmen.

    ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass dieses eindeutige signal kommen wird.
    außerdem halte ich eine deutliche verkleinerung des landtages für gelinde gesagt schwachsinnig. der ssw spielt hier "grüne in blau-gelb" und sägt sich selbst den ast ab, auf dem er sitzt.
    grade für kleine parteien ist eine bestimmte parlamentarische mindestgröße sinnvoll, sonst müssen zwei oder drei abgeordnete alle themen abdecken. ein masochismus populistischen ursprungs hat also auch die dänen befallen.


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