Aus einem Facebook-Beitrag:
Das amtliche Endergebnis wird am 1.Juni 2016 bekanntgegeben.
Im Moment handelt es sich um ein vorläufiges Endergebnis.
Bis 8. Juni um Mitternacht müssten Anfechtungen im VfGH eingelangt sein - und zwar auf elektronischem Weg, wenn ein Rechtsanwalt sie einbringt, oder auch im Postweg, wenn ein Zustellungsbevollmächtigter eines Kandidaten sie einbringt.
Der VfGH beschäftigt sich nur dann mit einer Anfechtung, wenn die darin behaupteten Mängel den Wahlausgang entscheidend verändern können. Bei der Hofburg-Stichwahl hieße das, dass so viele Stimmen infrage stehen, dass der andere Kandidat damit gewinnen hätte können. Bei Van der Bellens Vorsprung von 31.026 Stimmen müsste der behauptete Fehler - etwa in der Auszählung oder Zurechnung von Stimmzetteln - 15.515 Stimmen betreffen. Ist das nicht der Fall, wird der Anfechtung nicht stattgegeben, weil sie nicht relevant ist.
Wird die Wahl angefochten, müssen die Höchstrichter - laut Bundespräsidentenwahlgesetz Paragraf 21 - "längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung" entscheiden. Die Entscheidung müsste also spätestens am 6. Juli vorliegen.
Wird die Wahl angefochten, müssen die Höchstrichter - laut Bundespräsidentenwahlgesetz Paragraf 21 - "längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung" entscheiden. Die Entscheidung müsste also spätestens am 6. Juli vorliegen.
Das sieht der VfGH trotz eindeutigem Wortlaut - zurecht - nicht so, denn wenn die Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet ist, dann gehen sich die vier Wochen beim Einhalten rechtsstaatlicher Grundsätze gar nicht aus.
Mehr dazu im verlinkten Beschluß. Der betrifft zwar die EU-Wahl, aber die Bestimmungen sind vergleichbar.
Ich weis nicht, worein ich´s schreiben soll?
Aber warum, ist der Markt für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wiedermal ein geschlossener Markt?
So verprellt man User, anstatt sie zu gewinnen! ;)
das mag ja durchaus sein.
nur schreibt dies ausgerechnet jemand, der oftmals nicht wirklich mit sinn und verstand in einen markt eingreift. (s. us-wahlen)
ich könnte es auch frecher und eine ecke arroganter formulieren:
bei wahlen mit unsicherem ausgang brauche ich persönlich keine deppen, die mittraden und die prognose verfälschen.
Das amtliche Wahlergebnis ist seit Mittwoch bekannt: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/bpw_2016/Ergebnis_2WG.aspx
Das Ergebnis von Waidhofen/Ybbs wurde nun korrigiert, der Abzug der doppelten Urnenstimmen hat aber die Stimmenanteile in den ersten zwei Nachkommastellen nicht verändert.
Sonst hat sich kaum etwas getan, in ein paar Gemeinden wurde noch die Zahl der abgegebenen Stimmen und der ungültigen nach unten korrigiert. Mit letzteren scheinen es offensichtlich einige nicht genau zu nehmen, so wie der Bürgermeister, der ein paar ungültige Stimmzettel zerissen hat: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4998640/Burgermeister-soll-Hofbur gStimmzettel-zerrissen-haben
Allerding wird es immer wahrscheinlicher, daß die FPÖ die Wahl anfechten wird. Vermutlich um eine Dochstoßlegende zu schaffen.
Die EU-Austrittspartei will ebenfalls anfechten, aber das kann man eh nicht ernst nehmen.
Die EU-Austrittspartei will ebenfalls anfechten, aber das kann man eh nicht ernst nehmen.
Aus was für einem Grund will der Depp denn anfechten. Weil er nur eine Handvoll Unterstützungsunterschriften bekommen hat?
Einmal allgemein wegen "mimimi in der Verfassung steht nirgends, daß ich 6.000 Unterschriften bringen muß, drum darf das Bundespräsidentenwahlgesetz das auch nicht verlangen. Ein Promille Unterstützung ist eine Schikane!!11" Völlig aussichtslos, da schon 2004 jemand mit dieser Begründung die Wahl angefochten hat - ohne Erfolg.
Daneben behauptet er noch, daß manche Gemeinden Unterstützungserklärungen unterschlagen hätten. Es ist aber äußerst zweifelhaft, daß er tausende unterschlagene Unterstützungen glaubhaft argumentieren kann.
Kurz zusammengefaßt, am Ergebnis wird sich nichts mehr ändern, daher sollte ausgezahlt werden.
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