Wolli, du lieferst Strache die Argumente. :-)
Wenn die Wahlkarten und die Wähler in den Wahllokalen korrekt registriert worden sind, sollte das doch gehen. Man müsste natürlich alle Protokolle durchgehen.
Wieso in den Wahllokalen? Es geht um Briefwahlstimmen, die von einer fremden Bezirkswahlbehörde ausgezählt wurden. Das sind die, die der Wähler (oder ein Bote) direkt bei einer fremden Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal eines fremden Bezirks abgegeben hat. Die werden zwar von der fremden Bezirkswahlbehörde protokolliert, aber wenn man deren Protokollen offensichtlich nicht trauen kann (weil die auch in anderen Punkten falsch waren und von Leuten unterzeichnet wurden, die bei der Sitzung gar nicht dabei waren), dann kann man die schwer als Grundlage für ein Wählerverzeichnis nehmen.
Wieso sollte man bei diesen Behörden darauf vertrauen, daß sie diese Wähler richtig erfaßt haben, wenn man ihnen gleichzeitig nicht zutraut das Erfebnis richtig ermittelt zu haben?
Den Ämtern vertrauen doch eh alle. :-) Eine falsche Registrierung hat nicht einmal Böhmdorfer erwähnt
... aber eine Registrierung durch dafür nicht zuständige Leute.
Lustig waren heute wieder ein paar FPÖ-Zeugen: sie betonen, dass bei Ihnen alles korrekt abgelaufen ist, und dass sie von der FPÖ zum Ausfüllen des Fragebogen gedrängt worden sind.
Da war eh einiges sehr haarsträubend. Einerseits FPÖler, die offenkundig der Meinung waren, daß eh alles okay war, andererseits haufenweise Leute von allen Partien, die irgendwas bestätigen, dessen Inhalt sie nicht kennen, dann FPÖler, die im Protokoll, der eidesstattlichen Erklärung und der Aussage vor dem VfGH insgesamt drei verschiedene Dinge behauptet haben, dann Wahlleiter, die nicht korrekt zählen wollten, weil dann die Mittagspause gefährdet gewesen wäre.
Was mich noch wundert: Ein einziger Wahlleiter hat vor dem VfGH die Aussage verweigert, weil er sich nicht selbst belasten wollte. Ich hätte da deutlich mehr Leute erwartet. Anscheinend ist da einigen nicht bewußt, daß sie sich da in eine Schlinge reden.
Was mich noch wundert: Ein einziger Wahlleiter hat vor dem VfGH die Aussage verweigert, weil er sich nicht selbst belasten wollte. Ich hätte da deutlich mehr Leute erwartet. Anscheinend ist da einigen nicht bewußt, daß sie sich da in eine Schlinge reden.
Ich glaube, eine Aussageverweigerung bringt nichts. Es ist eine mildere Beurteilung der Geschehnisse zu erwarten, wenn man kooperiert und seine Handlungen vernünftig begründet, als wenn man auf die Frage nach der Dauer einer Sitzung die Aussage verweigert.
Die Verweigerung der Aussage hat doch nur einen Sinn, wenn die Wahrheit schlimmer ist als das, was ohnehin schon am Tisch liegt.
Was mich noch wundert: Ein einziger Wahlleiter hat vor dem VfGH die Aussage verweigert, weil er sich nicht selbst belasten wollte. Ich hätte da deutlich mehr Leute erwartet. Anscheinend ist da einigen nicht bewußt, daß sie sich da in eine Schlinge reden.
Ich glaube, eine Aussageverweigerung bringt nichts. Es ist eine mildere Beurteilung der Geschehnisse zu erwarten, wenn man kooperiert und seine Handlungen vernünftig begründet, als wenn man auf die Frage nach der Dauer einer Sitzung die Aussage verweigert.
Die Verweigerung der Aussage hat doch nur einen Sinn, wenn die Wahrheit schlimmer ist als das, was ohnehin schon am Tisch liegt.
Vielleicht ist das ja so -:)
Wieso in den Wahllokalen? Es geht um Briefwahlstimmen, ...
Weil man mit der Wahlkarte auch im Wahllokal wählen kann, also die Wahlkarte gegen einen normalen Stimmzettel tauschen kann.
Für Wahlkartenwähler gibt es vier Möglichkeiten:
1) Wahl in einem Wahllokal.
2) Wahlkarte landet in einem vertrauenswürdigen Bezirk.
3) Wahlkarte landet in einem nicht vertrauenswürdigen Bezirk.
4) Wahlkarte kommt nirgendwo an, egal ob sie irgendwo auf dem Postweg verschwunden ist oder gar nie gewählt worden ist.
Wenn ich also alle Personen kenne, die eine Wahlkarte beantragt haben, und alle Personen, die unter 1) bzw. 2) fallen, dann kenne ich auch alle, die bei der Wiederholung wählen dürfen - nämlich alle aus 3) und 4).
... aber eine Registrierung durch dafür nicht zuständige Leute.
Wurde die Registrierung irgendwo beanstandet? So genau habe ich mir die 152 Seiten nicht durchgelesen. Ich habe mir gedacht, dass erst ab dem Vorsortieren beanstandet wurde. Das Registrieren erfolgt doch normalerweise nie durch Wahlleiter und Beisitzer.
haufenweise Leute von allen Partien, die irgendwas bestätigen, dessen Inhalt sie nicht kennen,
Ich habe es witzig gefunden, dass viele gesagt haben, dass sie nur das Wahlergebnis bestätigen wollten, aber nicht den Vorgang. Ich frage mich da schon, wie der VfGH das bei den FPÖlern bewertet. Denen war das Prozedere ja offensichtlich eh wurscht, aber das Ergebnis hat gestimmt. Manche wollten nur die Anwesenheitsliste unterschreiben. Wahrscheinlich haben sie gedacht, dass sie das tun müssen, um ihren kleinen Geldbetrag zu bekommen. :-)
Anscheinend ist da einigen nicht bewußt, daß sie sich da in eine Schlinge reden.
Ich glaube nicht, dass da vielen was passieren wird. Selbst wenn da ein paar angezeigt werden, wird da das meiste, wenn nicht alles, im Sand verlaufen.
Morgen zu Mittag, wesentlich schneller als erwartet, wird der VfGH sein Erkenntnis bekanntgeben.
Daß es so schnell geht, und der VfGH seine Ermittlungen auf halbem Weg abbricht, kann nur bedeuten, daß das bisher Gehörte bereits ausreicht, um die Wahl aufzuheben.
Wäre es im konkreten Fall nicht trotzdem sinnvoll auf alles einzugehen? Sonst ficgt jemand die Wiederholungswahl mit den Gründen an, die vom VfGH nicht behandelt wurden und die daher ersr wieder falsch gemacht werden.
Ja, eigentlich schon.
Vielleicht kommt das noch in den nächsten Wochen; zumindest die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Briefwahl sollte noch vor der Wahlwiederholung geprüft werden.
Die gesamte Stichwahl wird mMn sicher nicht aufgehoben. Bestenfalls in einigen Bezirken, aber warten wirs ab!
Wäre sehr mühsam das auseinanderzudividieren.
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