Gibt es etwa noch keinen konkreten Vorschlag, einen Alterpräsidenten aus den Reihen der AfD nicht zuzulassen?
In einem anderen Bundesland hat man, um ähnliches zu verhindern, die Formel erfunden, aus dem Alterspräsidenten über Nacht den Dienstältesten zu machen.
Die werden - wie üblich - versuchen, sich das so hinzudrehen, wie es ihnen gerade passt.
'Demokraten' am Werk halt.
Da lässt die Geschäftsordnung keinen Spielraum.
Dafür hätte man die GF noch in der letzten Legislatur ändern müssen.
...
§ 1
Erste Sitzung des Landtags
...
(2) Die erste Sitzung des Landtags leitet das an Jahren
älteste oder, wenn es ablehnt, das jeweils nächstälteste
Mitglied des Landtags, bis die neu gewählte Präsidentin
beziehungsweise der neu gewählte Präsident oder deren
Stellvertretung das Amt übernimmt.
Auch bei der Wahl des Parlamentspräsidenten sehe ich keinen Spielraum. Da könnte man maximal die Position unbesetzt lassen. Aber ich gleube nicht, dass das BSW das mitmacht.
§ 2
Wahl der Präsidentin beziehungsweise des
Präsidenten und der Stellvertreterinnen
beziehungsweise Stellvertreter
(1) Der Landtag wählt die Präsidentin beziehungsweise
den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen beziehungs-
weise Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die
Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aus-
sprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Er-
gibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahl-
gänge neue Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber
vorgeschlagen werden.
(2) Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Land-
tags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum
Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen je-
weils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizeprä-
sidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, so-
dass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem
Mitglied vertreten ist.
Der letzte Satz bei deinem 1) steht eigentlich bei 2). Im Ältestenrat wurde wohl beschlossen, dass das so zu interpretieren sei, dass auch andere Fraktionen Vorschläge machen dürfen. Ob das aber wirklich bindend für den Alterspräsidenten ist, weiß ich nicht. Aktuell schreibt tagesschau.de dazu:
Ein Vorschlagsrecht für die Wahl des Landtagspräsidenten hat die stärkste Fraktion im Landtag. Das wäre also die AfD. Ein Kandidat der AfD bräuchte aber die Mehrheit der jeweils abgegeben Stimmen. Wenn also die Mehrheit mit Nein stimmt, ist der Kandidat der AfD nicht gewählt. Wenn kein Kandidat der AfD die anderen Abgeordneten überzeugt, wie das bei der Wahl der Bundestagsvizepräsidenten seit Jahren der Fall ist, stellt sich die Frage, wie es weitergeht.
Leider ist diese Situation nicht genau geregelt. In der Geschäftsordnung steht zwar, dass neue Bewerber vorgeschlagen werden können, wenn ein Kandidat nicht gewählt wird. Aber wie das genau abläuft und ob zum Beispiel die zweitstärkste Fraktion nach der AfD zum Zug kommt, ist nicht ausdrücklich festgelegt.
Hier spielt wieder der Alterspräsident eine Rolle, der die Wahl leitet. Er könnte etwa der AfD immer wieder das Vorschlagsrecht gewähren. Wenn die dann jeweils neue, erfolglose Kandidaten für den Landtagspräsidenten vorschlägt, gäbe es eine Hängepartie.
Auflösbar wäre die nur auf einem anderen Weg: Im Einzelfall kann eine Mehrheit im Landtag auch von den Vorschriften der Geschäftsordnung abweichen. Nötig wäre dafür die Mehrheit aller Parlamentarier, also mindestens 45 Ja-Stimmen. CDU, SPD, BSW und Linke könnten also die Wahlvorschläge der AfD mit eigenen Kandidaten beantworten und über diese abstimmen lassen. Wie der Alterspräsident mit einer solchen Situation umgeht, ist aber völlig offen.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/thueringen-landtagswahl-100.html
Denkst du, dass das BSW einen moderaten Kandidaten der AfD wählen würde?
Da lässt die Geschäftsordnung keinen Spielraum.
Dafür hätte man die GF noch in der letzten Legislatur ändern müssen.
Man kann doch die Geschäftsordnung auch jetzt noch ändern, oder nicht? Dafür müsste die einfache Mehrheit ja reichen.
Was den Alterpräsidenten betrifft: Wer sagt denn das Herr Treutler unglücklicherweise nicht just an dem Tage "verhindert" ist? Tragischerweise unpässlich. Gab es ja in der deutschen Geschichte schon mal, dass Beschlüsse gefasst wurden weil plötzlich Abgeordnete "verhindert" waren. Oder die Mandate gleich ganz annuliert wurden.
Die Nennung beider Geschlechter möglichst aufwändig durchexerzieren (was ist eigentlich mit den 123.793 anderen Geschlechtern und Geschlechtsidentitäten?), aber zu blöd, einen kunzweideutigen Text zu formulieren, der das Procedere klar verständlich regelt.
Da lässt die Geschäftsordnung keinen Spielraum.
Dafür hätte man die GF noch in der letzten Legislatur ändern müssen.Man kann doch die Geschäftsordnung auch jetzt noch ändern, oder nicht? Dafür müsste die einfache Mehrheit ja reichen.
Klar, kann man das, aber erst nachdem der Landtag konstituiert ist, also nachdem der Alterspräsident, die Wahl des Präsidiums durchgeführt hat.
Vor der Rede des Alterspräsidenten und der Wahl des Präsidiums kann mn die GO nicht mehr ändern.
Ich halte es für möglich, dass man eventuell ein Präsidium auch ohne Präsidenten wählen kann, aber da bin ich mir nicht sicher.
Die Nennung beider Geschlechter möglichst aufwändig durchexerzieren (was ist eigentlich mit den 123.793 anderen Geschlechtern und Geschlechtsidentitäten?), aber zu blöd, einen kunzweideutigen Text zu formulieren, der das Procedere klar verständlich regelt.
Daher wird das generische Maskulinum auch nicht aussterben. Es ist und bleibt die effiziente Schreibweise.
wollen kurzfristig die Geschäftsordnung ändern, um zu verhindern, dass Wiebke Muhsal doch durch Abweichler eine Mehrheit bei der Wahl zur Landtagspräsidentin erhält. Meines Erachtens ist das nicht möglich. Es heißt eindeutig in §120 in der Geschäftsordnung:
"Abweichungen von der Geschäftsordnung
Der Landtag kann im Einzelfall von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen; zu dem Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich."
Hier greift also die Sperrminorität der AfD.
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