da warst du schneller als ich, hauke.
***********
ich hätte seitens grüns erwartet, dass ein wenig fundiertere kritik angesichts realer abriegelungsmaßnahmen erfolgt. aber offenbar ist man bereit, hart erkämpfte freiheitsrechte zugunsten einer vermeintlichen und ungewissen gesundheitsmaßnahme leichtfertig zu opfern. das lässt für deutschland nichts gutes erahnen...
und es wirft die frage auf: wird die neue bundesregierung alle im rahmen der coronakrise erlassenen einschränkungen wieder zurücknehmen? ich hege arge zweifel.
ein banales beispiel: was sich in bawü anscheinend bewährt hat, könnte ja auch für ganz deutschland gut und nützlich sein ... sprich, kein verkauf von alkoholika während der nachtstunden. (äthanol löst ende der 20er jahre nikotin als boshaftestes genussmittel ab)
BaWü hat das nächtliche Alkoholverbot von Hamburg und Schleswig-Holstein doch kopiert?
DONNERSTAG, 15. OKTOBER 2020
Hamburg & Schleswig-Holstein
Verbot des Gassenverkaufs von Alkohol bis Ende November
Ich weiß gar nicht, ob es so hilfreich ist, sich hier an den Grünen abzuarbeiten. Sind solche Politiker wie das Arschloch Söder, der sich immer mehr als Möchtegern-Diktator aufspielt, nicht eher das Problem?
wir hatten einen analogen markt bereits im frühjahr.
es gelten also dieselben regeln. wobei nächtliche ausgangssperren noch nicht hinreichend sind, eher eine generelle ausgangssperre oder ein (ein-/aus-)reiseverbot
ok.
Und ab wievielen Städten für die solche Maßnahmen angeordnet werden gilt der Markt als mit einem Ja entschieden?wie beim ersten markt: ab 1 stadt - was auch bedeutet, dass der markt möglicherweise frühzeitig beendet wird.
Der Söder hat gewonnen, Markt beendet (vor dem Start), Berchtesgadnerer Land hat die 250er Inzidenz geknackt, Ursache noch unklar, keine isolierbaren Schwerpunkte. :-o
MONTAG, 19. OKTOBER 2020
Coronavirus-Liveticker
+++ 18:16 Berchtesgadener Land: Ausgangsbeschränkung ab Dienstagmittag +++
Angesichts extrem gestiegener Zahlen gelten im gesamten Landkreis Berchtesgadener Land ab diesen Dienstag um 14 Uhr strikte Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Das teilt Agrarministerin Michaela Kaniber nach einer Krisensitzung mit Landratsamt und Regierung von Oberbayern in Bad Reichenhall mit. Dies sind bayernweit die ersten Ausgangsbeschränkungen seit mehreren Monaten.
Welche Stadt mit > 100000 EW soll das sein? Außerdem ist das für mich keine generelle Ausgangssperre. Man darf doch immer noch quasi immer nach draußen.
Es ist aber in der Tat erschreckend zu sehen, wie die Grundrechte immer weiter eingeschränkt werden.
Welche Stadt mit > 100000 EW soll das sein? Außerdem ist das für mich keine generelle Ausgangssperre. Man darf doch immer noch quasi immer nach draußen.
Es ist aber in der Tat erschreckend zu sehen, wie die Grundrechte immer weiter eingeschränkt werden.
Der Hinweis auf die 100.000 ist richtig.
Aber wenn das stimmt: "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt"
halte ich das Kriterium generelle Ausgangssperre für erreicht.
Hey gruener, kannst Du das möglichst noch vor Markbeginn klären?
Für mich ist das keine Ausgangssperre, siehe auch https://www.br.de/nachrichten/bayern/fast-alles-ist-triftiger-grund-zum-verlasse n-der-wohnung
Ich bin sicher, dass es eine echte Ausgangssperre in Deutschland nicht geben wird. Bei einem großen Ebola-Ausbruch und einem Diktator Söder vielleicht, aber nicht in der aktuellen Situation.
es gibt an der stelle wenig zu klären.
zumal berchtesgaden nicht annähernd 100.000 einwohner hat. der gesamte landkreis kommt grade einmal auf etwa 106.000.
Für mich ist das keine Ausgangssperre, siehe auch https://www.br.de/nachrichten/bayern/fast-alles-ist-triftiger-grund-zum-verlasse n-der-wohnung
Ehrlich gesagt ist mir das wurscht. Ich will nur eine klare Regelung auf der ich handeln kann.
es gibt an der stelle wenig zu klären.
zumal berchtesgaden nicht annähernd 100.000 einwohner hat.
Doch, ob eine solche Regelung als Erfüllung der Frage anzusehen ist, oder nicht.
ich habe mich mit den regeln, die im landkeis berchtesgadener land gelten werden, noch nicht beschäftigt.
der verlinkte artikel des br legt nahe, dass damit die marktbedingungen noch nicht erfüllt sein könnten.
*****
um ein beispiel aus dem straßenverkehr zu nehmen:
ein schild weist mich daraufhin: durchfahrt verboten .... bedingung erfüllt.
befindet sich unter dem verbotsschild aber ein weiteres schild, z.b. anlieger frei .... bedingung nicht erfüllt.
warum? was ist ein anliegen oder wer ist ein anlieger? wenn ich dringend eine notdurft verrichten muss und dies hinter dem eigentlichen verbotsschild tun möchte, habe ich ein anliegen - bin quasi anlieger - und darf straffrei passieren.
anders würde es sich verhalten bei einem unterschild "anwohner frei" ... bedingung erfüllt.
*******
warum dieser beinahe schon irrwitzige ausflug?
u.a. weil der br-artikel auch ein urteil des bayerischen verwaltungsgerichtshofes zitiert, in dem es heißt: Aus einer Gesamtschau der Regelbeispiele ergibt sich (…) in hinreichender Weise, dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vornherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als 'triftiger Grund' (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.
oder anders ausgedrückt: ein weiterer fall von wildem aktionismus. unsere politische elite überbietet sich einerseits ständig im verkünden von repressalien, andererseits sind die verlautbarten maßnahmen weder koordiniert noch effektiv. welch ein vergnügliches kasperletheater, ginge es nicht um die einschränkung demokratischer grundrechte.
This is how you contribute to the prediction - See the Infocenter
Please send error messages and feedback by email to: help@wahlfieber.ch