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Wer sind die zwei grünen SpitzenkandidatInnen für die Bundestagswahl 2013? (Ergebnis der Urabstimmung in %)

Participants: 62
Market opening: 05.09.2012 18:00
Market close: 03.11.2012 23:59
Top trader: thomas24

Grüne Urabstimmung zur Spitzenkandidatur 2013

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Urabstimmung der Grünen zur Spitzenkandidatur 2013

Question of the market:
Wer sind die zwei grünen SpitzenkandidatInnen für die Bundestagswahl 2013? (Ergebnis der Urabstimmung in %)

Shares:
The shares below can be traded:

Market opening:
05.09.2012 18:00

Market close:
03.11.2012 23:59

Market value:
0.00

Trading range:
0.01 - 100.00

Initial seed capital:
100,000.00 Ex and additionally

Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.

Marktwert
Weil zwei SpitzenkandidatInnen zu wählen sind, hat der Markt einen Marktwert von 200 Ex.

Kandidierende

      Definition der Aktie «Nein/Enthaltung»
      Die Aktie "Nein/Enthaltung" fasst alle Stimmen zusammen, die als Nein oder Enthaltung abgegeben werden.
      Da alle Personen, die mit Nein oder Enthaltung stimmen, de facto auf zwei Stimmen verzichten, zählt diese Aktie bei der Abrechnung doppelt.
      Beispiel: Es nehmen 100 Mitglieder an der Abstimmung teil. Es sind 200 Stimmen zu verteilen. 10 Mitglieder stimmen mit Nein oder Enthaltung. (2 x 10 Stimmen) Die Aktie wird mit 20 ausgeschüttet. Alle anderen Aktie in Summe mit 180.

      Definition der Aktie «Andere Kandidierende»
      Die Aktie "Andere Kandidierende" fasst folgende Stimmen zusammen:
      1. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie im Markt vertreten sind.
      2. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die ihren Rückzug erklärt haben und deswegen nicht (mehr) im Markt gelistet werden.

      Definition der Aktie «Leere Stimmen»
      Die Aktie "Leere Stimmen" (ehemals "Differenz-Aktie") fasst jene Stimmen zusammen, die nicht abgegeben worden sind:
      Jedes Mitglied hat zwei Stimmen. Es reicht aber die Abgabe einer Stimme.

      Wahlmodus

      (Auszug aus www.gruene.de)

      Bei dieser Urwahl kann jedes stimmberechtigte Mitglied bis zu zwei Stimmen vergeben. Dabei dürfen nicht zwei Stimmen auf zwei männliche Bewerber entfallen und nicht beide Stimmen auf eine Person vereint werden. Alternativ kann insgesamt mit NEIN oder ENTHALTUNG gestimmt werden (nach §24 (7) der Satzung und nach §9(4) Urabstimmungsordnung).

      Das heißt konkret:

      1. Ich kann eine Stimme vergeben.

      2. Ich kann zwei Stimmen vergeben.

      • Ich kann dabei eine Stimme für eine weibliche Bewerberin und eine Stimme für einen männlichen Bewerber vergeben.
      • Ich kann dabei auch beide Stimmen zwei weiblichen Bewerberinnen geben.
      • Ich kann dabei nicht beide Stimmen einer weiblichen Bewerberin geben - dann wird der Stimmzettel ungültig!
      • Ich kann dabei nicht beide Stimmen für zwei mänliche Bewerber vergeben - sonst wird der Stimmzettel ungültig
      • Ich kann dabei nicht beide Stimmen einem/einer BewerberIn geben - dann wird der Stimmzettel ungültig!

      3. Ich kann den gesamten Stimmzettel mit ENTHALTUNG kennzeichnen - nicht jedoch einzelne BewerberInnen (damit wird der Stimmzettel ungültig).

      4. Ich kann den gesamten Stimmzettel mit NEIN kennzeichnen - nicht jedoch einzelne BewerberInnen (damit wird der Stimmzettel ungültig).

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