15. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten

Beiträge 21 - 30 von 423
  • Wulffis Presseschau

    carokann, 03.01.2012 06:40, Antwort auf #20
    #21
  • RE: Wulffis Presseschau

    drui (MdPB), 03.01.2012 09:26, Antwort auf #21
    #22

    Wobei nur wenige fragen, warum die Bild das nach 3 Wochen Schweigen jetzt aufgewärmt hat. Er war so gut wie gerettet, jetzt wird er sich bei einem letzten Rest an Rückrat wohl nicht halten können. Die Medien schießen aus allen Rohren und selbst wohl meinende Politiker halten Distanz. Vielleicht macht er aber auch den Sauerland. Ist der Rubikon überschritten? Wulff als Caesar, aber ohne Heer? Oder als Senat? Zuviel Asterix gelesen?

    Bekannt wurde der Rubikon durch den römischen Bürgerkrieg, den Gaius Iulius Caesar [wikipedia.org] ab 49 v. Chr. [wikipedia.org] gegen Gnaeus Pompeius Magnus [wikipedia.org] führte. Als der Römische Senat [wikipedia.org] am 7. Januar 49 v. Chr. beschloss, dass Caesar sein Heer entlassen und sein Imperium, d. h. seine Befehlsgewalt für Gallien und Illyrien [wikipedia.org], niederlegen müsse, ehe er erneut für das Konsulat kandidieren dürfe, überschritt dieser am 10. Januar 49 v. Chr. den Rubikon, der damals die Grenze zwischen Gallia Cisalpina und Italien bildete. Die bewaffnete Überquerung des Flusses in Richtung Süden – und damit in Richtung Rom – war gleichbedeutend mit einer Kriegserklärung an den römischen Senat. Caesar war sich bewusst, dass es ab diesem Punkt kein Zurück mehr gab, was er in dem berühmten Zitat „alea iacta est [wikipedia.org]“ („Der Würfel ist geworfen worden“) zum Ausdruck brachte.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rubikon

  • Wulff: §61 Grundgesetz - Bundespräsidentenanklage

    carokann, 03.01.2012 17:41, Antwort auf #22
    #23

    http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentenanklage

    Artikel 61 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Der Bundestag [wikipedia.org] oder der Bundesrat [wikipedia.org] können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht [wikipedia.org] anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluss auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
    (2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.
  • RE: Wulff: Der AB von Diekmann

    carokann, 03.01.2012 18:02, Antwort auf #23
    #24
  • RE: Wulff: §61 Grundgesetz - Bundespräsidentenanklage

    gruener (Luddit), 03.01.2012 18:12, Antwort auf #23
    #25

    Mal Hand aufs Herz: Wen interessiert das eigentlich wirklich?

    Ich jedenfalls werde mich nicht moralisch über den Bundespräsi erheben, nur weil der versucht haben soll, das üble Schmierenblatt Bild zu erpressen - oder wie auch immer man die verpatzte Aktion nennen soll.

    Eines erlaube ich mir allerdings, Wulff vorzuhalten: Dass er nicht persönlich nach Hamburg gefahren ist, um Diekmann einen körperlichen Verweis in Form einer Beule zu erteilen.

    Und hört bitte endlich auf, angesichts der Bild die Pressefreiheit als Argument ins Feld zu führen. Pressefrechheit wäre vielleicht der adäquate Begriff. Aber letztere wird m.E. nicht vom Grundgesetz abgedeckt. Noch nicht. Und das bleibt hoffentlich auch so.

  • RE: Wulff: §61 Grundgesetz - Bundespräsidentenanklage

    SoulSupport, 03.01.2012 18:57, Antwort auf #25
    #26

    Und hört bitte endlich auf, angesichts der Bild die Pressefreiheit als Argument ins Feld zu führen. Pressefrechheit wäre vielleicht der adäquate Begriff. Aber letztere wird m.E. nicht vom Grundgesetz abgedeckt. Noch nicht. Und das bleibt hoffentlich auch so.

    Wo du ausgerechnet in diesem Fall Pressefrechheit ausmachen willst ist mir schleierhaft.

  • RE: Wulffis Presseschau - Wiederholungs"täter" ?

    Impfen, 03.01.2012 19:03, Antwort auf #22
    #27

    auch die WamS sollschon früher unter Druck gesetzt worden sein:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article13796399/Als-Wulff-die-Welt-am-Son ntag-ins-Visier-nahm.html

    Kein Bundespräsident zuvor hat zur Verfolgung seiner persönlichen Interessen das Amt vergleichbar geschädigt. Wenn man den Wulff gegen Lübcke eintauschen könnte, meinetwegen sofort.

  • RE: Wulff: §61 Grundgesetz - Bundespräsidentenanklage

    carokann, 03.01.2012 19:20, Antwort auf #27
    #28

    Zitat gruener: "Mal Hand aufs Herz: Wen interessiert das eigentlich wirklich?"

    Die Untertreibung des noch jungen Jahres.

    Mal Butter an die Eier:

    Willst Du Pressesprecher werden?  Verbeamtung, Dienstwagen...

    Wulff könnte einen Neuen gut gebrauchen. Beeil dich!

  • RE: Wulff: §61 Grundgesetz - Bundespräsidentenanklage

    gruener (Luddit), 03.01.2012 21:02, Antwort auf #28
    #29

    Ich wiederhole mich gerne und formuliere es noch etwas krasser: Eigentlich interessiert das doch keine Sau.

    Es ist politisch mehr oder weniger irrelevant. Ob Wulff nun bleibt oder geht. Who cares? - Wie hieß doch gleich noch einmal der Hampelmann vor ihm? Und dessen Vorgänger?

    ***

    Nur einer wird Profit aus dieser Affäre schlagen: Die Bild-Zeitung.

    Oder glaubt wirklich jemand ernsthaft, darüber könnte die Bundesregierung stürzen? Ich befürchte fast, ja...

    ***

    Apropos Pressefrechheit. Diese Begrifflichkeit hat viele Namen. Einer davon lautet: Bild. Falls jemandem eine passendere Bezeichnung für das Hamburger Boulevardblatt kennen sollte: Ich bin ganz Ohr.

  • RE: Wulff: §61 Grundgesetz - Bundespräsidentenanklage

    carokann, 03.01.2012 22:44, Antwort auf #29
    #30

    Wulff ist ganz allein daran Schuld. Seit Monaten wusste er, dass mehrere Medien auf Einsicht in´s Grundbuchamt klagten, nicht nur SPRINGER. Er hätte den Harald Juhnke geben müssen, die Strafe vorwegnehmen, diese verdoppeln und für wohltätige Zwecke spenden sollen, aber dazu ist der norddeutsche Hagestolz sich zu fein gewesen - deshalb sitzt er jetzt in der Tinte.

    Ein bischen auf derBILD herumzuhacken ist ja altlinke Guerillanostalgie a la MAO, aber nicht zielführend und laaangweilich.

    Warum sollte Merkel deshalb stürzen?  Da hat sie ganz andere Sorgen, hehe.

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