AfD und Recht

Beiträge 41 - 50 von 264
  • RE: Wächtersbach: Tat angekündigt, niemand hält auf.

    FreundvonLI, 24.07.2019 22:58, Antwort auf #39
    #41
    Die meisten Täter waren noch nicht geboren, als die RAF aufhörte zu existieren, aber für den Freund von Rechts taugt alles zur Begründung. Nur keine Eigenverantwortung für die eigenen Taten.

    Waren für dich wenigstens alles RAFler unschuldig, weil es die Nazis früher gab?

    Deine Polemik ist langweilig. Kein Mörder ist unschuldig und hier wurde nichts anderes behauptet.

    Zum Klima: Ich habe gestern eine Klimaschutzmaßnahme (Geburtenkontrolle) vorgeschlagen, darauf hast du nichts geantwortet. Hysterie hilft niemandem weiter. Die Menschheit wird in der heutigen Quantität sowieso nur überleben können, wenn es gelingt, sich z.B. durch neue Technologien an den Klimawandel anzupassen. In der Hinsicht habe ich von den Grünen bislang wenig Nützliches gehört.

  • RE: Wächtersbach: Tat angekündigt, niemand hält auf.

    last-exit, 25.07.2019 02:43, Antwort auf #41
    #42

    Endlich!

    Endlich sind zwei zusammen gekommen. Der Postverlauf des letzten Tages lässt mich Gutes ahnen. Extremist freundet sich mit Extremist an. Das klingt verheißungsvoll.

    Jetzt müsst ihr mir/uns zum Abschluss aber einen weiteren Gefallen tun: Schweigen oder ein eigenes Forum suchen. Eines, in dem euch niemand stört.

  • RE: Wächtersbach: Tat angekündigt, niemand hält auf.

    gruener (Luddit), 25.07.2019 05:05, Antwort auf #42
    #43

    ja doch, verdammt lang hat es gedauert, bis sie "endlich" ihre verbotene liebe zueinander entdeckt haben. :-)

  • RE: AfD und Recht - Leipzig: Ermittlungsverfahren wg. Billigung v. Straftaten / Waffe

    an-d, 25.07.2019 12:19, Antwort auf #43
    #44

    Leipziger Pegida-Anhänger zeigt in ARD-Bericht Verständnis für Lübcke-Mord – Wochen zuvor soll er in der Südvorstadt Menschen angegriffen haben.

    https://kreuzer-leipzig.de/2019/07/17/worte-und-taten/

    Ermittlungsverfahren gegen einen AfD-Fan (Mitglied?) in Leipzig u.a. wegen

    - Belohnung und Billigung von Straftaten

    - Waffe in der Waffenverbotszone

  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    an-d, 25.07.2019 22:32, Antwort auf #44
    #45
    Verfassungsgerichtshof Sachsen :  AfD darf vorläufig (entgültiger Spruch steht noch aus) mit größerer Liste antreten. Plätze 19 bis 30 auch zugelassen. (Landeswahlausschuss hatte alle nach Platz 18 bis 61 nicht zugelassen)
    Kenne das Urteil / Begründung nicht - damit hatte wohl aber niemand gerechnet? So eine Art Kompromiss. Die Aufgliederung bezieht sich auf das Wahlverfahren (das für 1-30 gleich war). Zwei der  letzten Listenplätze werden auf keinen Fall zugelassen, weil Unterlagen unvollständig eingereicht wurden.
  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    FreundvonLI, 25.07.2019 22:47, Antwort auf #45
    #46

    Mit dem Kompromiss kann man insgesamt gut leben, würde ich sagen. Dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses in irgendeiner Form korrigiert werden würde (sei es jetzt oder nach der Wahl), hatte ich erwartet.

  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    sorros, 26.07.2019 00:09, Antwort auf #45
    #47
    Verfassungsgerichtshof Sachsen :  AfD darf vorläufig (entgültiger Spruch steht noch aus) mit größerer Liste antreten. Plätze 19 bis 30 auch zugelassen. (Landeswahlausschuss hatte alle nach Platz 18 bis 61 nicht zugelassen)
    Kenne das Urteil / Begründung nicht - damit hatte wohl aber niemand gerechnet? So eine Art Kompromiss. Die Aufgliederung bezieht sich auf das Wahlverfahren (das für 1-30 gleich war). Zwei der  letzten Listenplätze werden auf keinen Fall zugelassen, weil Unterlagen unvollständig eingereicht wurden.

    Natürlich hatte ich damit gerechnet. Siehe meine Posts oben zu der Entscheidung des Wahlausschusses.
    Und nein das ist kein Kompromiss.
    In der einstweiligen Anordnung hat der VGH nur die sicher zulässigen Plätze vorläufig zugelassen.
    Ob er die im Blockverfahren gewählten Plätze zulässt, wird er anhand einer ausführlichen rechtlichen Würdigung entscheide.
    Das Ergebnis ist nach meiner Einschätzung offen.

  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    gruener (Luddit), 26.07.2019 02:33, Antwort auf #47
    #48

    und sorros ist keineswegs der einzige.

    ich bin - zum ende hin - fix davon ausgegangen, dass das gericht die entscheidung des landeswahlausschusses kippen würde. m.e. war die entscheidung - salopp formuliert - mehr oder weniger an den haaren herbeigezogen.

    *****

    bleibt zu hoffen, dass nun nicht auch noch die verfassungsrichter unter polizeischutz gestellt werden müssen.

  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    an-d, 26.07.2019 09:44, Antwort auf #48
    #49

    Ich hatte meine Aussage darauf bezogen, dass es ein "Kompromiss" ist - den hatte niemand vorhergesagt.

  • RE: AfD und Recht - Verfassungsgerichtshof Sachsen: Liste vorl. erweitert

    Eckhart, 26.07.2019 11:34, Antwort auf #48
    #50

    und sorros ist keineswegs der einzige.

    ich bin - zum ende hin - fix davon ausgegangen, dass das gericht die entscheidung des landeswahlausschusses kippen würde. m.e. war die entscheidung - salopp formuliert - mehr oder weniger an den haaren herbeigezogen.

    *****

    bleibt zu hoffen, dass nun nicht auch noch die verfassungsrichter unter polizeischutz gestellt werden müssen.

    Wieso Polizeischutz? Die sind doch der AfD entgegen gekommen.
    Bedroht werden und auf Todeslisten kommen doch nur Leute, die die "Kritik" "besorgter" Bürger nicht teilen.

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